Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hausboot
Bootsverleih Regina Jahn, Kirchplatz 2, 06242 Krumpa, im folgendem Vercharter genannt.
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Charterer und dem Vercharterer über ein Schiff und eventuell spezielles Zubehör abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
Vertragsabschluss:
Der Chartervertrag kommt zustande durch
Buchung auf der Website SeeHausboot.de unter Angabe der buchungsrelevanten Daten
(=Willenserklärung des Charterers)
Der Charterer erhält eine Buchungsbestätigung (=Willenserklärung des Vercharterers) per Email. Diese Buchungsbestätigung enthält Informationen zur zu leistenden Zahlung. Erst mit Eingang der Zahlung auf dem Konto des Vercharterers, kommt der Vertrag endgültig zustande.
Bei Vertragsabschluss werden 20 % des Preises als Anzahlung fällig. Diese Zahlung muss innerhalb einer Woche ab Buchungsbestätigung auf dem Konto des Vercharterers eingegangen sein. Der Restbetrag muss bis 30 Tage vor dem Aufenthaltstermin eingegangen sein.
Der Vertrag kommt zustande zwischen Vercharterer und dem namentlich genannten Charterer. Eine Weitervermietung bzw. Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vercharterers zulässig.
Bei nicht fristgemäßem Zahlungseingang kommt der Vertrag nicht zustande. In diesem Fall steht dem Vercharterer eine Entschädigung entsprechend dem folgenden Absatz zu.
Rücktritt des Charterers:
Der Charterer ist berechtigt, vor Antritt der Schiffsreise ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurückzutreten. Er ist im Fall eines Rücktritts verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen:
Eintreffen der Rücktrittserklärung vor dem 40. Kalendertag vor Beginn der Bootsreise: 30 % des Mietpreises.
Eintreffen der Rücktrittserklärung weniger als 40. Kalendertage vor Beginn der Bootsreise: 100 % des Mietpreises.
Sofern der Vercharterer das Schiff weitervermieten kann, ist der Charterer nur zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 100,– Euro verpflichtet.
Der Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen Schadens steht dem Charterer frei.
Pflichten des Vercharterers:
Der Vercharterer verpflichtet sich, das Schiff zum vereinbarten Termin in betriebsbereitem Zustand für die Charterzeit zur Verfügung zu stellen.
Sollte der Vercharterer infolge eines während einer vorangegangenen Vercharterung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks oder dergleichen, Gründe höherer Gewalt oder anderer Gründe nicht in der Lage sein, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Charterers wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
Die Verfügung über das Boot wird dem Charterer nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich bestätigt, dass der Motor und das Boot im allgemeinen betriebsfähig sind und die vorgelegte „Checkliste Hausboot“ unterzeichnet hat. Mit Unterzeichnung der „Checkliste Hausboot“ bestätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Schiffes. Danach sind alle Einwendungen des Charterers betreffs Ausrüstung und Tauglichkeit des Bootes ausgeschlossen. Vorhandene versteckte Mängel an dem Schiff und an der Ausrüstung berechtigen den Charterer nicht, den Mietzins zu mindern, es sei denn, der Mangel war dem Vercharterer bekannt.
Versicherung:
Haftpflicht (Schäden an fremden Booten etc.):
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Bootsführers, soweit nicht Versicherungsschutz über eine Privat-Haftpflicht-Versicherung besteht. Der Charterer ist im Falle eines Haftpflichtschadens verpflichtet, den Nachweis eines fehlenden Versicherungsschutzes schriftlich zu erbringen (Erklärung des Charterers oder seiner Versicherung). Der Vercharterer ist dann berechtigt, die Selbstbeteiligung aus der Kaution einzubehalten.
Kaskoversicherung (Schäden am Charterboot):
Das Charterschiff ist vollkaskoversichert bei einer Selbstbeteiligung von 500,– €. Die Höhe der Kaution beträgt 500,– €.
Verursacht der Charterer einen größeren Schaden, haftet er auch über die Kaution hinaus bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, also bis 500,- €.
Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit oder Drogeneinfluss) verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe. Die von dem Vercharterer abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen sowie für den Verlust von zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen.
Pflichten des Charterers:
Der Charterer muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Schiff zu verweigern für den Fall, dass der Charterer nicht die vorausgesetzte Eignung zum Führen eines Sportbootes besitzt oder nicht mindestens eine weitere geeignete Person mit einem Mindestalter von 16 Jahren an Bord ist. In diesem Fall darf der Charterer den Hafen nicht verlassen. Eine Person muss mithin zum Führen eines Kraftfahrzeugs befähigt sein.
Der Charterer verpflichtet sich, das Schiff wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu handhaben. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Fall einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Charterer haftet für alle Schäden an Schiff und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Charterer darf andere Schiffe nicht abschleppen oder bergen und das Charterschiff nur im Notfall schleppen lassen.
Weiterhin verpflichtet sich der Charterer:
-
a) Grundberührungen dem Vercharterer sofort zu melden
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b) bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen,
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c) Bootsführer haben sich an die mitgeteilten Beschränkungen bezügl. Fahrgebiet etc. zu halten (siehe Unterlagen auf dem Hausboot).
Treten während der Charter Schäden am Schiff oder der Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Reparatur oder das weitere Vorgehen abzustimmen.
Sollte ein kleiner Schaden die Weiterfahrt des Schiffs nicht behindern, muss der Kunde den Vercharterer telefonisch benachrichtigen und bei selbstverursachten Schäden 24 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.
Durch Fehlverhalten des Charterers oder seiner Crew bedingte Buß- oder Strafgelder sind durch den Charterer selbst zu begleichen.
Rückgabe des Schiffes:
Die Rückgabe des Schiffes in von Sachen des Charterers geräumtem und besenreinem Zustand erfolgt verbindlich zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Die Rückgabe sollte unbedingt pünktlich erfolgen, da ansonsten ein ordentlicher Ablauf der folgenden Übergaben nicht gewährleistet werden kann. Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vercharterer 20,- € pro angefangener Stunde.
Bei der Rückgabe nimmt der Vercharterer eine Überprüfung des Schiffes und seiner Einrichtung vor. Schiffszustand, Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand einer Checkliste überprüft und festgestellt.
Für vom Charterer zu vertretende Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Charterer eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vercharterer nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzt und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird. Weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Charterer zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind.
Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.
Fahrtüchtigkeit des Schiffes / Mängel unterwegs:
Im Fall einer Störung hat der Charterer die Hinweise der mitgelieferten Dokumentenmappe des Charterschiffes und der Geräte genau zu befolgen. Nach Meldung an den Vercharterer werden notwendige Reparaturen ausschließlich durch den Vercharterer durchgeführt oder organisiert. Der Vercharterer akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Charterer eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.).
Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Schiff durch eine Störung, bzw. durch einen Schaden für mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 5 Stunden – ab Eingang der Meldung beim Vercharterer – begründen keinen Schadensersatzanspruch. Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 08:00 Uhr morgens und bis 18:00 Uhr. Bei Havarie des Motors steht dem Vercharterer die Behebung des Schadens bis zum nächsten Tag um 12:00 Uhr zu.
Einsätze des MOBILE-SERVICE der Vercharterer, die wegen vom Charterer oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder Störungen von Schiff und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel Auflaufen auf Grund) erfolgen, sind kostenpflichtig. Es wird die ortsübliche Vergütung berechnet und der dieser entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.
Haustiere: Haustiere sind an Bord nur mit Genehmigung des Vercharterers gestattet. Preise erhalten Sie auf Anfrage (für Hunde – wie unter Preise veröffentlicht) in Abhängigkeit vom erhöhten Reinigungsaufwand. Für Schäden, die Haustiere am Boot oder dessen Ausrüstung verursachen, haftet der Charterer.
Mietpreis: Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Schiff mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken und Kissen, Kartenmaterial, Dokumentenmappe, Zubehör). Unsere Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen! Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden.
Führerschein: Ein Führerschein ist nicht notwendig. Es erfolgt eine Kurzeinweisung, die den Charterer für die Zeit der Charter zum Führen des Bootes berechtigt. Dabei sind Einschränkungen bezüglich Fahrgebiet und Fahrzeiten zu beachten. Charterer und Schiffsführer müssen nicht die gleiche Person sein.
Einweisung: Sie werden von uns sorgfältig eingewiesen.
Fahrgebiet: Offiziell ausgewiesenes Fahrgebiet auf dem Geiseltalsee.
Reinigung: Am Ende der Charterreise muss das Schiff in einem ordentlichen, besenreinem Zustand abgeliefert werden.
Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor.
Gutschein: Auf Wunsch erhalten Sie Gutscheine, die Sie verschenken können. Gutscheine sind drei Jahre gültig. Die Summe eines Gutscheines kann nicht in bar ausgezahlt werden, allerdings ist es möglich, dass eine andere als die bestimmte Person einen Gutschein einlöst.
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Gerichtsstand ist Merseburg und sonstiger Erfüllungsort ist Braunsbedra/Geiseltal. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.
Datenschutz: Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Buchungsverarbeitung. Die Daten dienen ausschließlich zur Abwicklung der Vercharterung oder der Bearbeitung der Kundenanfrage.
Stand: 16.02.2023